Mit Wirkung zum 01.08.2022 wurde das Nachweisgesetz geändert und die Nachweispflichten erheblich erweitert. Arbeitgeber müssen nun Arbeitnehmern, die ab dem 01.08.2022 ihre Tätigkeit begonnen haben, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb äußerst kurzer Fristen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen.
Niederzulegen sind nach dem neuen Nachweisgesetz auch die Fristen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, allgemeine Hinweise auf die für das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen bzw. eine Klarstellung, dass keine Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen Anwendung finden. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000,- € geahndet werden können.
TIPP: Arbeitsvertragsmuster, die in Ihrem Betrieb Verwendung finden, sollten dringend angepasst werden. Darüber hinaus ist es für alle Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01.08.2022 bestanden hatten, zu empfehlen, Niederschriften vorzubereiten, die die wesentlichen Vertragsbedingungen enthalten, um bei einem Verlangen des Arbeitnehmers die kurze 7-tägige Frist zur Vorlage der Niederschrift einhalten zu können.