Eine gesetzliche Verpflichtung zum Impfen besteht derzeit nicht. Die Impfung ist freiwillig. Eine gesetzliche Möglichkeit, die Bevölkerung zum Impfen zu verpflichten, ist allerdings im Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber bisher (noch) keinen Gebrauch gemacht.
Die arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht könnte allerdings dazu führen, dass Arbeitgeber die Impfung (das Vorhandensein von Impfstoff unterstellt) als gebotene Maßnahme für die Ausübung der Tätigkeit ihrer Arbeitnehmer anordnen. Insoweit müsste eine Abwägung der jeweiligen Interessen erfolgen. Ein Zurücktreten des Rechtes des Arbeitnehmers auf körperliche Unversehrtheit und seines Persönlichkeitsrechtes würde aber voraussetzen, dass die Interessen des Arbeitgebers überwiegend sind und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Maßgeblich wird insoweit insbesondere sein, wie weit eine Immunisierung der Bevölkerung durch die derzeitige Impfkampagne eintritt und wie dem Infektionsschutz durch erweiterte Testmöglichkeiten Rechnung getragen werden könnte.