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Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen betrügerischer Anlagegeschäfte an die (getäuschten) Anleger erfolgen

|   Insolvenzrecht (s. auch Sanierungsrecht)

(LG Tübingen, Urteil vom 19.12.2019 – AZ: 5 O 154/19)

Wird ein Anleger aufgrund Betruges veranlasst Geld anzulegen und kommt es anschließend zur Insolvenz der Anlagegesellschaft, wird der Anleger häufig mit Forderungen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung zwischenzeitlich seitens der Anlagegesellschaft gezahlter Gelder in Anspruch genommen.

Um den dem Anleger entstandenen Schaden nicht noch weiter zu vergrößern, sollte der Anleger sich in diesem Fall sofort anwaltlicher Hilfe bedienen: Die Rückforderung eines Insolvenzverwalters ist keinesfalls ein Selbstläufer, worauf das Landgericht Tübingen in seinem Urteil (nochmals) hingewiesen hat: In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Zahlungen auf Kapitaleinlagen nicht zurückgefordert werden, anders dagegen Zahlungen auf vermeintliche Gewinne.

Ist anlässlich der Zahlungen ein Bestimmungszweck seitens der Anlagegesellschaft unterblieben, steht das Bestimmungsrecht dem Zahlungsempfänger zu.

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