Mit diesem Urteil hat der BGH eine klarstellende Entscheidung zum Vermieterpfandrecht an Fahrzeugen getroffen, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Mieters regelmäßig auf dem Grundstück abgestellt bzw. von dort zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit des Mieters entfernt werden.
In seinem Urteil bejaht der BGH grundsätzlich das Bestehen eines Vermieterpfandrechtes an den betreffenden Fahrzeugen; dieses Vermieterpfandrecht erlischt allerdings dann, wenn das Fahrzeug zur Durchführung einer Fahrt von dem Mietgrundstück - auch nur vorübergehend - entfernt wird; wird das Fahrzeug dann anschließend wieder auf das Grundstück verbracht, wird ein neues Vermieterpfandrecht begründet.
Die vorstehende Rechtsprechung kann in der Insolvenz eines Mieters von erheblicher Bedeutung sein; darüber hinaus wird es für den Vermieter als Inhaber des Pfandrechtes zwingend notwendig sein, den Sachverhalt zu dokumentieren: Befand sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung auf dem Grundstück, besteht ein - wahrscheinlich - insolvenzfreies Pfandrecht; wird gegen das Fahrzeug am Morgen des Insolvenzantrages vom Grundstück entfernt und wird das Fahrzeug nach Stellung des Insolvenzantrages auf das Grundstück zurückgebracht, entsteht zwar ein Pfandrecht, dieses ist aber auf jeden Fall insolvenzrechtlich anfechtbar.
TIPP: Ergeben sich Krisenanzeichen beim Mieter, sollte dies Veranlassung für den Vermieter sein, über Sicherungen bezüglich seines Vermieterpfandrechtes nachzudenken
Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen die Herr Rechtsanwalt JR Udo Gröner, Fachanwalt für Steuerrecht, gerne zur Verfügung.