Newsletter 03/2024
Erbrecht
1) Testierwille bei Testament auf "Brauereizettel" mit der Formulierung "kriegt alles" (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023 – AZ: 3 Wx 96/23 – ZErb 2024, 304 – 307)
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Testierwille bei Testament auf "Brauereizettel" mit der Formulierung "kriegt alles"
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023 – AZ: 3 Wx 96/23 – ZErb 2024, 304 – 307)
Leitsatz
- Der Testierwille grenzt das Testament von Entwürfen, der bloßen Ankündigung der Errichtung eines Testaments oder sonstigen Schriftstücken, die keine letztwilligen Verfügungen darstellen sollen, ab. Demnach muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden.
- Allein der Umstand, dass das formgültige Schriftstück sich auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nur um einen Entwurf handelt oder keine verbindliche letztwillige Verfügung darstellt.
- Ein Notizzettel einer Brauerei, auf dem üblicherweise Bestellungen in der Gastronomie notiert werden, mit dem vom...