Newsletter 04/2018
Wir wünschen unseren Mandantinnen und Mandanten sowie den Leserinnen und Lesern unseres Newsletters ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019.
Arbeitsrecht
Der Urlaub eines Arbeitnehmers verfällt nicht automatisch. § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz ist unionsrechtswidrig
Der EuGH hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob nicht genommener Jahresurlaub verfällt, wenn die Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt haben. In beiden Fällen stellte der EuGH am 06.11.2018 fest, dass der Erholungsurlaub nicht verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt hat. Der automatische Verlust des Anspruchs auf Erholungsurlaub sei unionsrechtswidrig.
Vor der Frage, ob der Urlaub verfällt oder nicht, sei zu prüfen, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt worden sei, den Urlaubsanspruch wahrzunehmen. Die Arbeitgeber müssen jedenfalls klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfällt. Die Beweislast für eine entsprechende Belehrung trägt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes der Arbeitgeber.
TIPP: Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmer vor Ablauf des Bezugszeitraumes ausdrücklich darauf hinweisen, wie viele Tage...
WeiterlesenKann ein Arbeitgeber ohne weiteres Dienstreisen eines Arbeitnehmers ins Ausland anordnen?
Diese Frage beschäftigt derzeit das BAG. Das LAG Stuttgart hat die Zulässigkeit der Anordnung von Auslanddienstreisen, ohne dass dieses Thema im Anstellungsvertrag ausdrücklich geregelt ist, davon abhängig gemacht, ob „die im Arbeitsvertrag versprochenen Dienste ihrer Natur nach mit gelegentlichen Auslandseinsätzen verbunden sein können.“
Nach Auffassung des Gerichtes muss, wenn keine Regelung getroffen wurde, im Wege der Auslegung ermittelt werden, welche Dienste versprochen sind und ob die versprochenen Leistungen ihrer Natur nach auch mit Auslanddienstreisen verbunden sind.
Ist letzteres der Fall, ist die Anordnung derartiger Reisen ohne zusätzliche Vereinbarungen und ohne Abschluss eines Entsende-Vertrages ohne weiteres möglich.
TIPP: Man sollte sich nicht auf Auslegung durch ein Gericht verlassen, sondern von vornherein klare Regelungen treffen.
WeiterlesenInsolvenzrecht (s. auch Sanierungsrecht)
Die unendliche Geschichte: Rückforderungen von Ausschüttungen im Fall der Insol-venz einer Schiffsbeteiligungs-KG durch den Insolvenzverwalter
Viele Zeichner von Schiffsbeteiligungen mussten in der Vergangenheit die leidvolle Erfahrung machen, Ausschüttungen nicht endgültig erhalten zu haben, sondern diese im Fall einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.
Die Befugnisse des Insolvenzverwalters in einem solchen Fall hat - soweit erkennbar - nunmehr das OLG insofern eingeschränkt, als das OLG feststellt: Der Insolvenzverwalter ist nur insoweit berechtigt, von einem Kommanditisten die Rückerstattung von Ausschüttungen bis zur Höhe seiner Einlage zu fordern, als dies zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger notwendig ist.
Soweit es um die Feststellung der Höhe der zu bedienenden Forderungen geht, kommen diesbezüglich nur Masseschulden, Massekosten und festgestellte Forderungen, nicht dagegen bestrittene Forderungen in Betracht.
TIPP: Aufgrund des vorstehenden Urteils lohnt es sich daher im Fall einer Inanspruchnahme eines Kommanditisten, zu überprüfen, ob und inwieweit die...
WeiterlesenHöhe des Insolvenzgeldes bei Vergütung eines Arbeitnehmers unter dem Mindestlohn
Ausgangssachverhalt: Ein Arbeitgeber, der über längere Zeit einen Arbeitnehmer unter Mindestlohn beschäftigt hatte, geriet in Insolvenz.
Bei der Berechnung des Insolvenzgeldes beanspruchte der Arbeitnehmer den tariflichen Lohn. Die Agentur für Arbeit als für Insolvenzgeld zuständige Stelle berief sich auf rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers: Dieser habe über längere Zeit die Entlohnung unter dem Mindestlohn geduldet mit der Folge, dass er sich gegenüber der Agentur für Arbeit nicht auf den Tariflohn berufen könne.
Das Sozialgericht Mainz ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat das Insolvenzgeld nach Tariflohn berechnet. An der zwingenden gesetzlichen Vorgabe des Mindestlohnes komme auch die Agentur für Arbeit bei der Berechnung des Insolvenzgeldes nicht vorbei.
Der vorstehenden Entscheidung dürfte vom Ergebnis her zuzustimmen sein, sie begünstigt auf der einen Seite den Arbeitnehmer, der bislang unter Mindestlohn vergütet wurde; sie führt zu finanziellen...
WeiterlesenGrößte Vorsicht bei der Behandlung von Forderungen, die ein Finanzamt in einem Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldet hat
Mit seinem Beschluss bestätigt der BFH seine - vom Ergebnis her für die Beteiligten - äußerst nachteilige Auffassung über die Wirkung von zur Insolvenztabelle festgestellten Steuerforderungen.
Im konkreten Fall ging es vereinfacht gesagt darum, dass
- in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Privatperson das Finanzamt eine Forderung aus Umsatzsteuern aufgrund einer Schätzung angemeldet hatte
- diese Forderung uneingeschränkt zur Tabelle festgestellt wurde und
- der Insolvenzschuldner anschließend versuchte, durch Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuererklärung (die mit einem Guthaben zu seinen Gunsten endete), von der zuvor erfolgten Feststellung zur Insolvenztabelle herunterzukommen.
Diesem Vorhaben ist der BFH insofern entschieden entgegengetreten, als er in dem vorgenannten Beschluss darauf hinweist, dass mit der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle diese als Steuerfestsetzung wirke mit der Folge, dass gegen die festgestellte Forderung ein förmlicher...
WeiterlesenMiet- und Wohnungseigentumsrecht
WEG-Recht: Folgen bei der Durchführung von Beschlüssen der WEG
Unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof folgende Grundsätze aufgestellt:
1. Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer trifft nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern den Verwalter.
2. Ansprüche auf Durchführung von Beschlüssen können daher nicht gegen die WEG, sondern nur gegen den Verwalter durchgesetzt werden.
3. Wird der Verwalter tätig und beauftragt er - beispielsweise im Rahmen der Durchführung von Reparaturarbeiten - einen Handwerker, beschädigt der Handwerker in Durchführung dieser Arbeiten das Sondereigentum eines Miteigentümers, haftet für diesen Schaden nicht die WEG, sondern allein der Schädiger aufgrund der Verletzung von Pflichten aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
TIPP: Gibt es Probleme innerhalb einer WEG, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchsetzung von gefassten Beschlüssen und/oder kommt es hierbei zu Schäden am Sondereigentum, sollte man angesichts der...
WeiterlesenDas Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Die gewerbliche Tätigkeit der Immobilienmakler und der Verwalter von Immobilien, war bislang erlaubnisfrei. Wer eine derartige Tätigkeit ausüben wollte, musste dies lediglich dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Quasi jedermann konnte diese Tätigkeiten ausüben. Insbesondere Wohnungseigentumsverwalter müssen sich jedoch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere mit den Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts auskennen, um ihre Aufgabe sachgerecht erfüllen zu können. Neben der Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen, gehören vielfältige Aufgaben - wie beispielsweise die Vergabe und die Überwachung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten - zum Aufgabenfeld eines Verwalters. Neben der Rechtskenntnis sind daher beispielsweise auch Grundkenntnisse auf bautechnischem Gebiet notwendig. Hinzu kommt, dass der Verwalter wie auch der Immobilienmakler in einem besonderen Treueverhältnis zu dem Auftraggeber steht und diesen durch Aufklärungspflichten vor Schäden schützen muss. (BR-Drucksache 496/16 S. 6 f.)...
WeiterlesenSteuerrecht
Vorsicht bei der Geltendmachung von Säumniszuschlägen durch das Finanzamt
Nimmt das Finanzamt im Fall der Insolvenz einer GmbH den Geschäftsführer als Haftenden für rückständige Lohn- oder Umsatzsteuer in Anspruch, werden regelmäßig die ursprünglich gegenüber der GmbH festgesetzten Säumniszuschläge in voller Höhe geltend gemacht.
Säumniszuschläge können gemäß § 240 AO in Höhe von 1 % des rückständigen Steuerbetrages Monat für Monat vom Zeitpunkt der Fälligkeit an beansprucht werden.
In seinem Beschluss hat das Finanzgericht München darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 240 AO dann schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet, wenn die Säumniszuschläge wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen teilweise zu erlassen sind (aber nicht erlassen werden) .In diesem Fall wird der Zweck der Säumniszuschläge - Druckmittel eigener Art, um den Steuerschuldner zur Zahlung zu veranlassen - nicht erreicht.
Folgerichtig verlieren Säumniszuschläge dann ihren Zweck, wenn der Steuerschuldner wegen Überschuldung und...
WeiterlesenZeitpunkt der Berücksichtigung eines insolvenzbedingten Ausfalls eines Darlehensrückzahlungsanspruches
Bei der Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem ein uneinbringlicher Darlehensrückzahlungs-anspruch, zurückzuführen auf die Insolvenz des Darlehensnehmers, beim Darlehensgeber steuerlich zu berücksichtigen ist, kommt es immer wieder zu Problemen mit der Finanzverwaltung.
Diese beruft sich darauf, dass entsprechend der Rechtsprechung des BFH die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Darlehensnehmers in der Regel nicht ausreiche, sondern der Verlust steuerlich erst dann berücksichtigt werden könne, wenn endgültig feststehe, dass über bereits gezahlte Beträge hinaus keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden.
Diese Auffassung hat das FG Düsseldorf mit seinem Urteil - noch nicht rechtskräftig - in der Form zugunsten des Steuerpflichtigen modifiziert, dass dann von einer Uneinbringlichkeit im steuerlichen Sinne gesprochen werden könne, wenn der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt habe.
Zur Begründung stützt sich das Finanzgericht auf die (weitere)...
WeiterlesenVersicherungsrecht
Keine Eintrittsverpflichtung der D&O-Versicherung bei Inanspruchnahme eines Geschäftsführers auf Schadensersatz
Ein Geschäftsführer, der trotz Erkennen der Insolvenzreife einer Gesellschaft keinen Insolvenzantrag stellt, ist der Gesellschaft gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG zum Schadensersatz verpflichtet.
Gemeinhin wird die Auffassung vertreten, dass mit Abschluss einer D&O-Versicherung dieses Risiko hinreichend abgesichert werden kann.
Mit Urteil vom 20.07.2018 - allerdings nicht rechtskräftig - hat das OLG Düsseldorf mit einer nachvollziehbaren Begründung darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung nicht Ansprüche gegen einen Geschäftsführer aus § 64 GmbHG umfasse.
Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer in einem solchen Fall mit seinem Privatvermögen haftet, ohne über entsprechende Rückgriffansprüche gegen die Versicherung zu verfügen.
TIPP: Unterstellt, dass der BGH im Fall der Durchführung einer Revision das vorstehende Urteil bestätigt, sollten die Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung ebenso überprüft werden wie deren Notwendigkeit überhaupt.
Zwangsl...
WeiterlesenAGBs der Rechtschutzversicherungen
Der Ausgangssachverhalt ist ebenso einfach wie alltäglich:
Vor etlichen Jahren wurde ein Vertragsverhältnis begründet; einige Jahre später wurde eine Rechtsschutzversicherung gezeichnet.
Der Vertragspartner beabsichtigt heute, gegen die Begründung des Vertragsverhältnisses vorzugehen. Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beruft sich die Rechtsschutzversicherung auf die sogenannte „Vorerstreckungsklausel", d.h. dass ein Sachverhalt zu beurteilen sei, der sich vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zugetragen habe.
Mit Urteil vom 04.07.2018 hat der Bundesgerichtshof die Vorerstreckungs-Klausel (§ 4 Abs. 3 a i.d.F. der ARB 2008) unter Hinweis darauf, dass die Klausel gegen das Transparenzverbot verstoße, für unwirksam erklärt und die Rechtsschutzversicherung zur Erteilung des Deckungsschutzes verpflichtet.
Mit seiner vorgenannten Entscheidung weicht der BGH - zugunsten des Verbrauchers - von früheren Entscheidungen ab, wobei gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass es der...
WeiterlesenOpferrecht
Wir stellen vor: Die Opferambulanz – Hilfe für Opfer von Gewalt e.V. –
Nach einer Gewalttat dauert es in Strafverfahren oft viele Monate bevor das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bewertet und gerichtlich verhandelt wird. Aus diesem Grund spielt die Dokumentation von Verletzung und die Sicherung von Spuren nach einer Tat eine bedeutsame Rolle.
Sind die Spuren ordnungsgemäß gesichert und die Verletzungen verwertbar dokumentiert worden, erleichtert dies dem Gericht im Strafverfahren die Beweisführung und die Aussage des Geschädigten kann durch objektive Beweismittel gestützt werden.
Anders als die Dokumentation in Attesten der Haus- oder Notärzte, deren Hauptaugenmerk auf der medizinischen Versorgung der erlittenen Verletzungen beruht, werden im Rahmen der Dokumentation der Opferambulanz insbesondere auch die Begleit- und Bagatellverletzungen - wie Kratzspuren oder Prellungen – vollständig aufgelistet und photographisch festgehalten. Dadurch wird ein Gesamtbild erschaffen, das von dem Gericht zur Bewertung der Aussagen von Täter und Opfer und zur...
Weiterlesen