Sondernewsletter zum Insolvenz(anfechtungs)-recht und Lieferkettengesetz
Insolvenzrecht
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
1.
Der Deutsche Bundestag hat am 11.06.2021 den zuvor von der Bundesregierung am 03.03.2021 beschlossenen Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz in Lieferketten in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung beschlossen. Der Bundesrat verzichtete am 25.06.2021 auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses und hat somit das Gesetz gebilligt. Das Gesetz kann mithin nach der Ausfertigung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Das Lieferkettengesetz betrifft sämtliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform und statuiert Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder satzungsgemäßen Sitz in Deutschland haben und mehr als 3000 Arbeitnehmer bzw. ab dem 1. Januar 2024 mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigen. Betroffen sind nach dem Stand des Gesetzesentwurfs 2891 Unternehmen in Deutschland (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 19/28649 S. 26 unter Verweis auf das Unternehmensregister (DESTATIS)). Unternehmen werden nach...
WeiterlesenInsolvenzanfechtungsrecht: Urteil des Landgerichts Saarbrücken in einer Insolvenzanfechtungsklage des Insolvenzverwalters der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
Der Insolvenzverwalter macht klageweise Ansprüche gem. § 134 InsO gegen die Anleger der o.g. Gesellschaft auf Rückzahlung erhaltener Miet- und Rückkaufszahlungen für Schiffscontainer geltend, mit dem Argument, die Anleger hätten kein Eigentum an den Containern erwerben können, so dass sämtliche Zahlungen der insolventen Gesellschaft unentgeltlich erfolgt seien. Das Landgericht Saarbrücken hat nunmehr mit Urteil vom 24.06.2021 (4 O 52/20) eine weitere Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung erhaltener Zuschüsse gegen einen Anleger, der von unserer Kanzlei (Rechtsanwalt Dr. Michael Bach) vertreten wurden, abgewiesen. Das Gericht geht von einer entgeltlichen und damit nicht anfechtbaren Leistung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dieses Urteil schließt sich an weitere gerichtliche Entscheidungen in diesem Insolvenzverfahren an, die erstinstanzlich in verschiedenen seitens des Insolvenzverwalters geführten Musterprozessen ergangen sind, wobei davon auszugehen ist, dass...
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