Die EU-Sanktionen gegen Russland werden weiter verschärft. Dies macht die Rechtslage für Unternehmen mit unmittelbaren und mittelbaren Geschäftsbeziehungen (Stichwort: Lieferkette) nach Russland noch komplizierter und erhöht zudem das Haftungsrisiko für Unternehmen und die handelnden Personen deutlich.
Im fünften Sanktionspaket vom 8. April 2022 nimmt die EU weitere Verschärfungen der bisherigen Sanktionen vor. Zu den Änderungen zählt u. a., dass das Bereitstellungsverbot, das es europäischen Unternehmen verbietet, gelisteten Personen Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen, wohl auch solche Unternehmen erfasst, die zwar selbst nicht gelistet sind, die insgesamt mehrheitlich im Eigentum (mehrerer) gelisteter Personen stehen. Auch werden Verbote für die Ausfuhr aus und die Einfuhr in die EU für bestimmte, aus Russland stammende Erzeugnisse aufgenommen (z.B. Kohle, feste fossile Brennstoffe, Reifen, Glas etc.), wobei die Verbote zunächst nicht für vor dem 09.04.2022 geschlossene Verträge innerhalb bestimmter Abwicklungsfristen gelten.
Die EU-Sanktionen machen es für Unternehmen unumgänglich, sowohl die internen Compliance-Strukturen als auch die (mittelbaren) Geschäftsbeziehungen mit Russland zu überprüfen.
Bei Rückfragen:
RA Dr. Michael Bach (dr.bach@heimes-mueller.de) RA Patrick Steinhausen, LL.M. (steinhausen@heimesmueller.de)