Klimaklagen gegen Unternehmen der Privatwirtschaft stellen im Gegensatz zu Klagen gegen staatliche Stellen noch ein Novum dar, auch wenn es bereits einige rechtshängige Klagen gibt. Am Landgericht Detmold beginnt an diesem Freitag ein Prozess gegen Volkswagen (hierüber berichtet beispielsweise die FAZ (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wann-das-aus-fuerverbrenner-kommen-koennte18041449.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2).
Das Verfahren wird zur Klärung der Frage beitragen, ob das deutsche Zivilrecht entsprechende Ansprüche, beispielsweise gerichtet auf die Reduzierung von Emissionen, gewährt. Die Rechtslage wird bis zu ersten höchstrichterlichen Entscheidungen offen bleiben, so dass Unternehmen umweltrechtliche Risiken zu identifizieren und die Wahrscheinlichkeit entsprechender Klagen zu bewerten haben. Nur auf diese Weise können betroffene Unternehmen das Risiko entsprechender Klagen einschätzen und ggf. minimieren.
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RA Dr. Michael Bach (dr.bach@heimes-mueller.de)