In dem am 22.06.2022 veröffentlichten Tätigkeitsbericht Datenschutz für 2021 befasst sich die saarländische Landesdatenschutzbeauftragte u. a. mit der äußerlichen Gestaltung von Postsendungen im Gesundheitsbereich (siehe Ziffer 4.12. des Tätigkeitsberichts; dieser ist abrufbar unter: www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/tberichte/tb30_DS_2021.pdf).Zwar äußert die Landesdatenschutzbeauftragte Zweifel daran, dass der Aufdruck der Fachrichtung des Arztes als Absender ein personenbezogenes Datum des Empfängers darstellt. Gleichwohl gibt die Landesdatenschutzbeauftragte folgende Empfehlung: „Insbesondere im Gesundheitsbereich sollte durch eine neutrale Gestaltung von Postsendungen dafür Sorge getragen werden, dass keine Informationen über den Gesundheitszustand des Empfängers abgeleitet werden können“ (siehe S. 86 des Tätigkeitsberichts).
Bei Rückfragen:
RA Patrick Steinhausen, LL.M. (steinhausen@heimes-mueller.de)