Als weitere Klimaklage gegen Unternehmen der Privatwirtschaft, die im Gegensatz zu Klagen gegen staatliche Stellen noch immer ein Novum darstellen, ist auf eine Klage vor dem Landgericht Stuttgart hinzuweisen, mit der die Deutsche Umwelthilfe das Unternehmen Mercedes-Benz zu einer schärferen Klimastrategie und einem schnelleren Umstieg auf Elektroautos zwingen will. Das Gericht äußerte offensichtlich Zweifel an der Begründetheit der Klage (hierüber berichtet beispielsweise die FAZ (https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/gericht-hegt-zweifel-an-klimaklage-gegen-mercedes-benz-18117425.html).
Auch dieses Verfahren, bei dem Verkündungstermin bestimmt wurde auf den 13.09.2022, wird zur Klärung der Frage beitragen, ob das deutsche Zivilrecht entsprechende Ansprüche, beispielsweise gerichtet auf die Reduzierung von Emissionen, gewährt. Bis zur ersten höchstrichterlichen Entscheidung bleibt die Rechtslage offen, so dass Unternehmen umweltrechtliche Risiken nach wie vor zu identifizieren und die Wahrscheinlichkeit entsprechender Klagen zu bewerten haben. Nur auf diese Weise können betroffene Unternehmen das Risiko solcher Klagen einschätzen und ggf. minimieren.
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RA Dr. Michael Bach (dr.bach@heimes-mueller.de)