Bislang mussten öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Cloud-Leistungen (wie bspw. IaaS, SaaS, PaaS und MCS) auf individuelle Verträge und Vertragsbedingungen zurückgreifen, da es – anders als bei den übrigen IT-Leistungen – keine EVB (d. h. mit den Interessenverbänden der IT-Wirtschaft abgestimmte Vertragsbedingungen) gab. Diese Lücke im IT-Vergaberecht wurde nun mit den am 01.03.2022 auf der Website des CIO des Bundes (https://www.cio.bund.de) veröffentlichten EVB-IT Cloud geschlossen.
Öffentliche Auftraggeber, Cloud-Anbieter und IT-Dienstleister sollten sich mit diesen EVB-IT Cloud vertraut machen. Dies betrifft insbesondere die – erstmals in EVB-IT vorgesehene – Möglichkeit der Einbeziehung von Anbieter-AGB sowie die Regelungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit.
Bei Rückfragen:RA Patrick Steinhausen, LL.M. (steinhausen@heimes-mueller.de)