Am 01.08.2022 sind die Regelungen des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft getreten. Damit ist die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie und der Vorgaben der Single Digital Gateway-Verordnung in deutsches Recht abgeschlossen.
Die gesetzlichen Neuregelungen schaffen u. a. die Voraussetzungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen. Insbesondere sind nun möglich
- die Online-Gründung einer GmbH sowohl mittels Bargründung als auch mittels Sachgründung (sofern nicht die Übertragung der einzubringenden Gegenstände, wie bspw. Grundstücke, selbst beurkundungsbedürftig ist) und
- die Online-Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen zur Änderung von Gesellschaftsverträgen (einschließlich Kapitalmaßnahmen).
Daneben ist es nun sämtlichen Rechtsträgern – d. h. nicht mehr nur Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften – möglich, Registeranmeldungen online beglaubigen zu lassen. Auch Anmeldungen zum Partnerschaft-, Genossenschafts- und Vereinsregister können nun online beglaubigt werden.
Bei Rückfragen:RA Patrick Steinhausen, LL.M. (steinhausen@heimes-mueller.de)